Ab 1. Januar 2026 müssen ausländische Personen im Kanton Solothurn zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts mündliche Deutschkenntnisse nach Referenzniveau B2 nachweisen. Der Kanton geht damit über die Mindestvorgaben des Bundes hinaus.
Bisher setzte der Kanton Solothurn, wie der Bund, Deutschkenntnisse im Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich für eine Einbürgerung voraus. Indem er nun die Anforderungen an die mündlichen Deutschkenntnisse auf Stufe des Referenzniveaus B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprache erhöht, geht der Kanton über die Mindestvorgaben des Bundes hinaus. Wer Deutsch auf B2- Niveau beherrscht, kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen und sich spontan und fliessend verständigen, so dass ein Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung möglich ist.
Die Regierung setzt somit den Auftrag des Kantonsrats um, der 2024 den Vorstoss «Sprachkompetenz als Schlüssel zur erfolgreichen Integration» als erheblich erklärte. So soll sichergestellt werden, dass Einbürgerungsbewerbende amtliche Formulare selbstständig und ohne fremde Hilfe ausfüllen können.