Die Beauftragte für Information und Datenschutz im Kanton Solothurn schaut auf ein arbeitsintensives Jahr 2024 zurück. Sie hat Behörden und Private in mehr als 350 Fällen beraten. Auch die fortschreitende digitale Transformation und die Schlichtungsverfahren im Bereich des Öffentlichkeitsprinzips beanspruchten zunehmend ihre Ressourcen.
Judith Petermann Büttler, Beauftragte für Information und Datenschutz des Kantons Solothurn, hat 2024 Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden in mehr als 358 Fällen beraten. Dies ist die zweithöchste Zahl von Beratungsdossiers, welche die Beauftragte in einem Kalenderjahr erfasste. 2023 waren es sogar 410 Fälle. Die Behörden schätzten es, dass sie sich bei Unsicherheiten an die Beauftragte wenden konnten und zeitnah eine Antwort erhielten. Private wenden sich oft an die Beauftragte, wenn sie Zweifel haben, ob die Behörde in einer konkreten Situation datenschutzkonform gehandelt habe. Die Anfragen waren inhaltlich sehr breit gefächert, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung an die Medien verlauten lässt. Ein klarer Trend zu gewissen Themen sei nicht festzustellen. Wie bereits in der Vergangenheit wurden häufiger Fragen zum Datenschutz (80 Prozent aller Anfragen) als zum Öffentlichkeitsprinzip (20 Prozent) gestellt. Rund zwei Drittel aller Fragen wurden von Behörden gestellt, ein Drittel von Privaten.
Die wichtigsten Informationen finden sich im Ende Juni veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2024 der kantonalen Datenschutzbeauftragten.
Prüfen der Datenschutzkonformität
Die Arbeiten der Beauftragten wurden im Berichtsjahr zunehmend durch die fortschreitende Digitalisierung geprägt. Sie wurde im Bereich der digitalen Transformation vermehrt beim Ausarbeiten von Erlassen und Grundlagenpapieren beratend beigezogen. Sie begleitete beispielsweise die gesetzgeberischen Arbeiten zum Auslagerungsgesetz, das in der Zwischenzeit vom Kantonsrat beschlossen wurde und in Kraft ist. Dieses Gesetz ist im Zusammenhang mit der digitalen Transformation von grosser Bedeutung, weil es Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Auslagerung von Informatikdienstleistungen regelt. Zugenommen hat auch die Zahl der Digitalisierungsprojekte, die die Beauftragte beratend begleitete und im Rahmen der Vorabkontrollen vor Inbetriebnahme auf die Datenschutzkonformität hin überprüfte. Dieser Trend dürfte sich laut Petermann fortsetzen.
Verfahren sind nützlich und sinnvoll
Im Berichtsjahr führte die Beauftragte mehrere Schlichtungsverfahren durch. Ein solches Verfahren können Personen bei der Beauftragten beantragen, wenn sie bei einer Behörde gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip Informationen verlangen, aber nicht erhalten haben. Von dieser Möglichkeit wird immer häufiger Gebrauch gemacht. 2024 gingen bei der Beauftragten 18 neue Schlichtungsgesuche ein. Es zeigte sich, dass die Schlichtungsverfahren nützlich und sinnvoll sind. Die Schlichtungsbemühungen der Beauftragten führten mehrheitlich dazu, dass die Parteien eine Lösung finden konnten: In acht Verfahren konnte eine Einigung und in drei Verfahren eine Teileinigung erzielt werden. Nur in vier Fällen ergaben die Schlichtungsbemühungen keine Ergebnisse. Mehrere Schlichtungsverfahren waren Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen.
Die Beauftragte führte 2024 erneut Schulungen zum Datenschutz und zum Öffentlichkeitsprinzip durch. Das Interesse an diesen Weiterbildungsmöglichkeiten war gross. Die Beauftragte wird deshalb weiterhin ihre Kurse im Ausbildungsprogramm der kantonalen Verwaltung anbieten und – soweit es die Ressourcen zulassen – auf Anfrage hin bereichsspezifische Schulungen durchführen.
Judith Petermann Büttler arbeitet fachlich selbstständig und unabhängig. Sie berät und beaufsichtigt die kantonale Verwaltung, die Gemeinden, die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie Private, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Die gesetzlichen Aufgaben werden von der Beauftragten und einem kleinen Team erledigt.