Die Gemeinden im Kanton Solothurn führen ab 2026 eine einheitliche Fallführung in der Sozialhilfe ein. Die neuen Standards sollen diesbezüglich für mehr Qualität, Vergleichbarkeit und Chancengleichheit sorgen. Zudem sollen die Menschen rascher und nachhaltiger in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Die Fallführung in der Sozialhilfe wird ab 2026 kantonsweit harmonisiert. Das haben der Regierungsrat und der Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) gemeinsam beschlossen, wie die Staatskanzlei am Montag mitgeteilt hat. Die neuen standardisierten Prozesse wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kanton, dem VSEG und den Sozialregionen entwickelt. In einer zweijährigen Pilotphase bis September dieses Jahres wurden sie in fünf Sozialregionen erfolgreich getestet. Die nachfolgende Evaluation hat gezeigt, dass die neuen Prozesse praxistauglich sind und von den Fachpersonen breit akzeptiert werden.
Künftig werden alle Sozialhilfefälle nach denselben Grundsätzen geführt – von der Erstabklärung über die Zielvereinbarung bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt. Die Harmonisierung erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Sozialregionen, vereinfacht Fallübergaben und stärkt die Vergleichbarkeit der Leistungen der Sozialregionen im ganzen Kanton Solothurn. Mittelfristig wird laut Mitteilung des Kantons mit Effizienzgewinnen und Einsparungen gerechnet, da gezieltere Integrationsmassnahmen die Bezugsdauer der Sozialhilfe verkürzen können. Die Klientinnen und Klienten wiederum profitieren von einer erhöhten Qualität der Fallarbeit und von mehr Chancengleichheit. Zudem unterstütze die einheitliche Fallführung eine nachhaltige Ablösung von der Sozialhilfe.
Regelbetrieb in den 13 Sozialregionen soll ab 2028 starten
Die einheitliche Fallführung sei ein «wichtiger Schritt zu einer modernen, wirkungsorientierten Sozialhilfe», heissts in der Mitteilung des Kantons weiter. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Sozialregionen könne das Projekt nun umgesetzt werden. Die flächendeckende Einführung der neuen Prozesse erfolgt ab dem kommenden Jahr. Nach einer Einführungsphase bis 2027 wird die Wirkung evaluiert. Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen. Ab 2028 startet der Regelbetrieb in allen 13 Sozialregionen des Kantons Solothurn.
