Nach über 60 Jahren erhält der Kanton Solothurn ein neues Motorfahrzeug- und Schiffssteuergesetz. Der Regierungsrat hat die Vorlage Mitte Dezember an den Kantonsrat überwiesen. Die alte Gesetzgebung mit Hubraumbesteuerung wird auf Anfang 2027 durch ein modernes und technologieneutrales Gesetz abgelöst. Und aus der Motorfahrzeugkontrolle wird dann das Strassenverkehrsamt.
Die Totalrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuer geht auf zwei parlamentarische Aufträge zurück. Eine Begleitgruppe aus allen Kantonsratsfraktionen und Verbandsvertretern begleitete die Erarbeitung der neuen Gesetzgebung. Ohne Reform der Steuergesetzgebung würden künftig sinkende Steuereinnahmen drohen, lässt die Staatskanzlei in ihrer Mitteilung an die Medien wissen.
Zu den Inhalten des neuen Gesetzes: Personenwagen und Motorräder mit einem Verbrennungsmotor werden künftig nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert. Personenwagen und Motorräder mit einem emissionsfreien Antrieb – also E-Fahrzeuge – werden nur nach Gesamtgewicht besteuert. Je weniger Emissionen ein Fahrzeug verursacht, desto tiefer ist die Steuer. Vorteil: Halterinnen und Halter von leichten Fahrzeugen mit einer tiefen Leistung sowie von E-Fahrzeugen fahren steuerlich günstiger.
Eine Steuer auch für E-Fahrzeuge
E-Fahrzeuge werden künftig auch besteuert. Die Leistung wird aber bei diesen Fahrzeugen nicht bepreist. Damit wird laut Mitteilung aus dem Rathaus sichergestellt, dass ein E-Fahrzeug stets tiefer besteuert wird als ein vergleichbares Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Fahrzeuge zum Sachentransport werden weiterhin nach Nutzlast besteuert. Neu ist die Grundsteuer pro Fahrzeug plus sinkende Nutzlasttarife. Vorteil: Fahrzeuge mit hoher Nutzlast werden steuerlich nicht übermässig belastet. E-Fahrzeuge erhalten einen Rabatt von 20 Prozent.
Cars und Busse werden im neuen Gesetz nach Nutzlast und nicht mehr nach Sitzplätzen besteuert. Die neue Besteuerung stellt eine Gleichbehandlung sicher und setzt die Ökologisierung um. E-Fahrzeuge erhalten einen Rabatt von 20 Prozent.
Neuerungen für Schiffe und landwirtschaftliche Fahrzeuge
Die Schiffssteuer wird vereinfacht. Die Jahressteuer und der zweistufige Steuertarif fallen weg. Neu gilt Leistungsbesteuerung mit differenzierten Tarifen für Liegeplatz- und Domizilschiffe. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Anhänger, Fahrzeuge für Forst- und Bauwirtschaft und alle anderen Fahrzeuge, die pauschal besteuert wurden, ändert sich nichts. Neu ist der Rabatt von 20 Prozent für ESchiffe und E-Fahrzeuge.
Neu werden die MFK-Gebühren in den kantonalen Gebührentarif verschoben. Sie hat alle Gebühren einer Vollkostenrechnung unterzogen: Neben wenigen Erhöhungen konnten diverse Gebühren gesenkt werden, so kostet etwa ein Fahrzeugausweis neu 30 statt 50 Franken.
Die Bezeichnung «Motorfahrzeugkontrolle » entspricht nicht mehr dem gesamten Tätigkeitsbereich des Amtes und ist veraltet. Es wird in «Strassenverkehrsamt » umbenannt.
