Der grosszügige Vorplatz zum neuen Waldfriedhof «Paradisli» auf dem Oensinger Roggen.

Die letzte Ruhestätte im «Paradisli» 

Die Bürgergemeinde Oensingen hat einen Waldfriedhof auf dem Roggen realisiert

Ein Abschied ausserhalb des örtlichen Friedhofs, ohne Grabstein, ohne strenge Reihen, dafür mitten in der Natur. Im naturnah gepflegten Waldstück «Paradisli» auf dem Roggen in Oensingen wird dieser Wunsch wahr.

Zwischen, Buchen, Fichten, Föhren und anderen Baumarten wird die Asche Verstorbener am Fusse eines selbst gewählten Baumes beigesetzt. Wie dies geschieht, erklärt der zuständige Förster Robert Graber im selbst entworfenen Flyer zu dieser neuen Grabstätte: «Der Baum ist das Grab und Grabmal zugleich. Es steht für Kraft, Zuversicht und neues Leben im ewigen Kreislauf der Natur und gibt den Angehörigen einen tröstlichen Ort für Trauer und Gedenken». 

76 Bäume wurden auserkoren
Rund 250 Meter östlich vom Bergrestaurant Roggen, im Waldesinnern, liegt das Gebiet vom «Paradisli». Im rund 50 Aren grossen Waldstück hat Robert Graber in einem ersten Schritt 76 Bäume ausgewählt, die für eine Beisetzung im Waldfriedhof zur Verfügung stehen. Sämtliche Bäume wurden auch bereits nummeriert. Das für die letzte Ruhestätte ausgewählte Gebiet – welches schon seit jeher den Namen «Paradisli» trägt – wurde in den letzten Monaten durch den Forstbetrieb vorbereitet und «zwäggmacht» Der bisherige Arbeitsaufwand beträgt rund 150 Stunden. Gemäss Graber mussten einige schlechtere Bäume gefällt werden, um den übrigen und verbleibenden Bäumen mehr Licht spenden zu können. Zudem wurde auch Sturmholz zusammengetragen. «Ansonsten wird sich auf dem vorgesehenen Waldgebiet nicht viel verändern. Das «Paradisli» soll ganz natürlich sein, das ist Sinn und Zweck eines Waldfriedhofes», erklärt der Förster.

Einer der ausgewählten und bereits nummerierten Bäume im Waldfriedhof.

Als Einzelbaum oder auch als Familienbaum nutzbar
Wie schon erwähnt, stehen 76 Bäume zur Verfügung – und dies für alle, ob ortsansässige oder auswärtige Person. Ein Baum kann sowohl als Einzelbaum wie auch als Familienbaum genutzt werden. Bereits zu Lebzeiten kann ein Baum beim Forstbetrieb der Bürgergemeinde Oensingen ausgesucht und bestimmt und die Gebühr für den Grabplatz entrichtet werden. Das Baumregister wird durch den Forstbetrieb geführt und regelmässig der Einwohnergemeinde Oensingen, die für das Friedhof- und Bestattungswesen verantwortlich ist, übermittelt.Am Tag der Beisetzung wird nur die Asche des Verstorbenen in den Waldboden beim ausgewählten Baum beigesetzt. Die entsprechende Öffnung nimmt der Förster vor. Grabbeigaben, Kerzen und Schmuck sind nicht erlaubt. Die Pflege des Waldstücks übernimmt der Forstbetrieb.

Für die Entstehung des Waldfriedhofs waren bereits im Jahr 2023 Abklärungen vorgenommen worden. Anlässlich der Bürgergemeindeversammlung im Dezember gleichen Jahres stellte Bürgerpräsident Remo Liechti dieses Projekt vor. Liechti sagte damals, die Forstkommission, hauptsächlich der Förster, hätten bereits einige Vorarbeiten geleistet, so etwa Gesuche an die verantwortlichen kantonalen Stellen geschickt. Auch seien schon bestehende Waldfriedhöfe besichtigt worden. Die Infrastruktur sei vorhanden, wichtig sei nun, dass man nur Nummern an den Bäumen zu sehen bekomme. Es gehe nun darum, ob man das Projekt weiterverfolgen solle. Die Antwort einer Mehrheit der Anwesenden an der Versammlung war klar: Der Waldfriedhof sei eine gute Sache, man solle daran weiterarbeiten, so der Tenor damals.

Alles muss seine Richtigkeit haben
Die Realisierung des Waldfriedhofs Paradisli durch die Bürgergemeinde Oensingen wurde durch die Einwohnergemeinde Oensingen begrüsst und unterstützt. Das aus dem Jahr 1985 stammende Bestattungs- und Friedhofreglement wurde überarbeitet und mit dem Waldfriedhof Paradisli ergänzt. Ebenfalls wurden die Verordnungen über das Bestattungs- und Friedhofwesen «Chilchacker» sowie Waldfriedhof «Paradisli» erarbeitet. Nachdem diese von der Gemeindeversammlung beschlossen und vom Volkswirtschaftsdepartement genehmigt wurden, traten die Gesetzesbestimmungen per 1. Januar dieses Jahres in Kraft.

Text: bwh & Bild: zvg