Jugendliche trinken ein Bier. Mit Testkäufen kontrolliert der Kanton, ob die Bestimmungen zum Jugendschutz eingehalten werden.

Ein Drittel der Verkäufe war unzulässig

Verkaufsstellen von Alkohol und Tabak halten die Bestimmungen zum Jugendschutz leicht besser ein als auch schon. Dies zeigen die Testkäufe 2025 im Kanton Solothurn. Dennoch kam es bei rund einem Drittel der Käufe zu einem unzulässigen Verkauf von Alkohol, Tabakprodukten oder E-Zigaretten an Jugendliche. 

Mit Testkäufen kontrolliert der Kanton, ob die Bestimmungen zum Jugendschutz eingehalten werden. Im Auftrag des Gesundheitsamts führen das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg sowie der Etterli Testkaufdienst Alkohol- und Tabaktestkäufe im Detailhandel, Gastgewerbe und an Veranstaltungen durch. Dabei versuchen Jugendliche, Alkohol, Tabakprodukte oder E-Zigaretten zu kaufen, obwohl sie zu jung sind. Sie werden von einer erwachsenen Fachperson begleitet und dürfen nicht über ihr Alter lügen. Kommt es zu einem unzulässigen Verkauf, gehen die Gebühren für die Kontrolle zulasten der Verkaufsstelle. Im Wiederholungsfall und bei schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige eingereicht.

2025 wurden im Kanton Solothurn laut Mitteilung der Staatskanzlei 120 Alkoholtestkäufe durch Jugendliche durchgeführt. In 41 Fällen wurde ihnen unzulässig Alkohol verkauft. Das entspricht einer Verkaufsrate von 34,2 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 41,7 Prozent, wie es weiter heisst. Am meisten Alkohol verkauft wurde den Jugendlichen bei Take-aways mit 58,3 Prozent und in Restaurants mit 66,7 Prozent.

Supermärkte schneiden am besten ab
Bei Tabakprodukten und E-Zigaretten wurden 80 Testkäufe durchgeführt. In 24 Fällen kam es zu einem unzulässigen Verkauf an Minderjährige. Die Verkaufsrate lag bei 30 Prozent (Vorjahr: 31,3 Prozent). Am wenigsten unzulässige Verkäufe gab es in Supermärkten, an Tankstellen und an Kiosken mit 26 bis 28 Prozent. In der Gastronomie lag die Verkaufsrate mit 50 Prozent deutlich höher.

Diese Zahlen zeigten einen leichten Fortschritt bei der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, teilt der Kanton mit. Die Verkaufsstellen seien aber weiterhin gefordert, die geltenden Altersgrenzen einzuhalten. Neben den Testkäufen sorgt der Kanton mit weiteren Massnahmen dafür, dass der Jugendschutz eingehalten wird.

Für Jugendliche besonders riskant 
Jugendliche trinken heute weniger Alkohol als früher. Während der Zigarettenkonsum bei ihnen stabil bleibt, gewinnen E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte an Bedeutung. Alkohol, Tabakprodukte und E-Zigaretten können die Gesundheit von Jugendlichen beeinträchtigen, wie der Kanton schreibt. Ein früher Konsum könne sich negativ auf die Entwicklung auswirken und erhöhe das Risiko für eine Abhängigkeit. Deshalb dürfen Spirituosen, Tabakprodukte und E-Zigaretten nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden.

Neben dem Verkauf an zu junge Personen ist auch die Weitergabe verboten. Das gilt, wenn Erwachsene oder ältere Jugendliche Alkohol, Tabakprodukte oder E-Zigaretten kaufen und an Personen weitergeben, die dafür zu jung sind. Wer solche Produkte an zu junge Personen weitergibt, macht sich strafbar.

Infos: jugendschutzsolothurn.ch

Text: ANZ & Bild: AdobeStock/rzoze19