Armutsmonitoring SO
Das Cover des Berichts: Viele beziehen keine Sozialhilfe, obwohl sie Anspruch hätten.

Fast 4 Prozent unter der Armutsgrenze

Das erste kantonale Armutsmonitoring liefert detaillierte Zahlen zur Armut im Kanton Solothurn. 2022 lebten über 10’000 Personen oder 3,9 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze, 12,6 Prozent waren armutsgefährdet. Der Regierungsrat will Massnahmen gegen die Armut prüfen.

Es liefert detaillierte Erkenntnisse zur finanziellen Situation der Bevölkerung: das erste Armutsmonitoring für den Kanton Solothurn. Die Berner Fachhochschule hat die Untersuchung in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich durchgeführt. Sie stützt sich auf bestehende Daten und Befragungen aus dem Jahr 2022. Gemäss dem Monitoring waren 2022 im Kanton Solothurn mehr als 10’000 Personen (3,9 Prozent) der untersuchten Bevölkerung armutsbetroffen. Das heisst, sie lebten in Haushalten mit einem Einkommen unter dem sozialen Existenzminimum. Über 33’000 Personen (12,6 Prozent) waren armutsgefährdet, wie die Staatskanzlei am Montag mitgeteilt hat.

Besonders von Armut betroffen oder gefährdet sind unter anderem Alleinerziehende und alleinlebende Personen, Haushalte mit minderjährigen Kindern, Personen ohne Berufsabschluss, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie die Migrationsbevölkerung aus Drittstaaten (ausserhalb EU und EFTA). Die meisten armutsbetroffenen Personen leben in den Städten Olten, Grenchen und Solothurn. Teilweise weisen auch kleinere Gemeinden hohe Anteile auf.

Die Ergebnisse zeigen, dass Sozialleistungen wesentlich zur Reduktion von Armut beitragen. Gleichzeitig beziehen laut Schätzung 31 bis 46 Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter keine Sozialhilfe, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Auch die Wohnsituation ist für Haushalte mit tiefen Einkommen speziell herausfordernd. Sie sind überdurchschnittlich stark durch die Wohnkosten belastet.

Regierungsrat prüft Massnahmen
Der Regierungsrat anerkennt das Armutsmonitoring als wichtige Grundlage für die Ausarbeitung einer kantonalen Armutspolitik. Er sehe weiteren Abklärungsbedarf für Massnahmen bei der Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut, beim Nichtbezug von Sozialhilfe sowie beim Thema Wohnen, heisst es in der Mitteilung. Die Exekutive hat das Amt für Gesellschaft und Soziales beauftragt, diese Bereiche vertieft zu prüfen.

Das nächste Monitoring soll bis Ende 2029 vorliegen und danach alle vier Jahre fortgeführt werden.

Text: ANZ & Bild: ZVG