Solothurn

Verkehrsmassnahmen für Waldstrassen in der Gemeinde Laupersdorf

Wald und Waldstrassen dürfen gemäss Waldgesetzgebung nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Die Kantone haben für die entsprechende Signalisation zu sorgen.

Auf Antrag der Bürgergemeinde Laupersdorf vom 27.09.2021 ordnet das kantonale Amt für Wald, Jagd und Fischerei folgende Verkehrsmassnahmen an:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (2.14) mit der Zusatztafel «Ausgenommen Forst- und Landwirtschaft» für die
– Waldstrasse Lehnweg, Einmündung Nord Waldstrasse Koordinaten: 2’617’199 / 1’240’401
– Waldstrasse Lehnweg, Einmündung Süd Waldstrasse Koordinaten: 2’617’138 / 1’240’370

Der Plan mit den genauen Standorten der Signale inkl. den Zusatztafeln liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Laupersdorf, Höngerstrasse 555, 4712 Laupersdorf, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen die Anordnungen des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei kann beim Volkswirtschaftsdepartement, Rathaus, 4509 Solothurn, innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

Amt für Wald, Jagd und Fischerei