Egerkingen_neues-Logo

Bezug der Hundesteuer 2022

Wir machen alle Hundehalter/innen darauf aufmerksam, dass sie gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1.1.2022 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die Einwohnergemeinde Egerkingen hat die jährliche Abgabe pro Hund auf CHF 120.– festgelegt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hundesteuer von CHF 80.– und der Kennzeichnungskontrollgebühr des Kantons von CHF 40.–. Alle Einwohner/innen, welche im AMICUS als Hundehalter/in registriert sind, erhalten in den nächsten Tagen eine Rechnung, zusammen mit Informationen des Kantons.

Nach dem 30. April 2022 wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– auf nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter/innen sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen und Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes umgehend in der Datenbank geändert werden. Hundehalter/innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Wichtig: Vom 1. April bis 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald.

Einwohnergemeinde Egerkingen