Gemäss Nutzungsplanverfahren § 14 ff sowie § 44 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:
Erschliessungs- und Gestaltungsplan «unter der Gass» mit Sonderbauvorschriften
Auflagezeit:
7. April bis 9. Mai 2022 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten
Auflageort:
Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, 2. Stock
Die Unterlagen können während Auflagefrist auf der Homepage der Einwohnergemeinde Oensingen, www.oensingen.ch, heruntergeladen werden.
Hinweis:
Einsprachen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage erhoben werden.
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch den Plan betroffen ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen, Einsprache erheben. Diese ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat