Oensingen

Einberufung der Stimmberechtigten zur kommunalen Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen beschliesst:

1. Volksabstimmung Am 15. Mai 2022 findet eine kommunale Volksabstimmung statt. Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Oensingen werden zu diesem Urnengang einberufen.

2. Kommunale Vorlage Bauprojekt ARA Falkenstein, Ausbau Biologie / EMV-Stufe; Genehmigung eines Investitionskredits von CHF 11 208 500

3. Massgebendes Recht Massgebend sind das Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 19. Dezember 1976 und die Verordnung über die politischen Rechte vom 24. Mai 1978 sowie diverse Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen. Anwendbare kantonale Vorschriften sind das Gesetz über die politischen Rechte (GpR) vom 22. September 1996 und die Verordnung über die politischen Rechte (VpR) vom 28. Oktober 1996.

4. Stimmfähigkeit Stimmfähig sind Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungssonntag das 18. Altersjahr vollenden oder vollendet haben und die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB).

5. Stimmregister Für die Eintragung ins Stimmregister gelten die §§ 8–14 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR).

6. Zustellung des Stimmmaterials Die Einwohnergemeinde stellt dieses den Stimmberechtigten spätestens bis Samstag, 23. April 2022 zu.

7. Briefliche Stimmabgabe Das Stimmrecht kann ab Erhalt des Materials bis zum Samstag, 14. Mai 2022, 17.00 Uhr (Briefkasten Gemeindeverwaltung) brieflich ausgeübt werden. Später eingegangene Zustellkuverts werden nicht entgegengenommen. Die Stimmzettel sind offen in das Zustellkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben.

8. Strafbestimmung Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt.

Oensingen, 21. März 2022

GEMEINDERAT OENSINGEN
Gemeindepräsident Fabian Gloor
Leiterin Verwaltung Gerda Graber