Kanton weitet Teststrategie aus / Anzeiger Thal Gäu Olten

Testpflicht für Angestellte aufgehoben

Die Testpflicht für Angestellte von Alters- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit einer Beeinträchtigung und Spitex-Organisationen ist per 15. Mai aufgehoben worden. Das Infektionsgeschehen wird laut dem Kanton aber weiterhin beobachtet.

Erfreulicherweise beruhigt sich die epidemiologische Lage zusehends. Die neuen laborbestätigten Covid-19-Fälle sind deutlich gesunken. Seit rund drei Wochen werden pro Tag weniger als 100 Fälle verzeichnet. Der Kantonsärztliche Dienst stuft das Ansteckungsrisiko von vulnerablen Personen durch infizierte Angestellte in Gesundheitseinrichtungen inzwischen als gering ein, heisst es in einer Medienmitteilung.

Freiwillige Tests sind möglich
Deshalb hat das Departement des Innern die «Allgemeinverfügung betreffend Testpflicht für Angestellte von Altersund Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit einer Behinderung und SpitexOrganisationen» vom 27. Januar dieses Jahres sowie deren Verlängerung vom 25. März per 15. Mai aufgehoben. Die Institutionen können jedoch selbstverständlich weiterhin auf freiwilliger Basis Tests durchführen.

Die regelmässigen Testungen des Personals haben die durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Gesundheitseinrichtungen und -organisationen stark gefordert. Dank der grossen Kooperation der Angestellten in den Institutionen und Organisationen konnte diese zusätzliche Herausforderung laut dem Kanton gemeistert werden.

Ausbrüche weiterhin überwacht
In den Alters- und Pflegeheimen sowie sozialmedizinischen Institutionen liegt die Kernaufgabe des Kantonsärztlichen Dienstes nun im Monitoring von Infektionsausbrüchen. «In den Alters- und Pflegeheimen werden weiterhin Ausbruchsuntersuchungen durchgeführt», erklärt Kantonsärztin Yvonne Hummel. Dies werde nicht nur gemacht, um zu wissen, wie viele Corona-Fälle auftreten. Massgeblich sei, wie viele Personen schwer erkranken. «Diese Beobachtungen liefern uns frühzeitig Hinweise zur Viruszirkulation und zur Immunität der vulnerablen Personen. Damit verfügen wir über wertvolle Kenngrössen für das Ergreifen allfälliger zukünftiger Schutzmassnahmen», so Hummel.

Text: MGT & Bild: ZVG