zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken

Gestützt auf § 7 des Baureglementes der Einwohnergemeinde Balsthal werden die Grundeigentümer hiermit aufgefordert, alle Bäume und Sträucher, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, aufzuschneiden.
Das Aufschneiden hat längs der Strasse auf eine Höhe von 4,20 m, längs des Trottoirs und Fussweges auf eine Höhe von 2,50 m zu erfolgen.
Zudem dürfen überhängende Äste Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken.
Weiter erinnern wir daran, dass im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Einfriedungen, Bäume, Sträucher und andere Gegenstände gepflanzt oder aufgestellt werden dürfen.
Zum Ausführen dieser Arbeiten wird eine Frist bis zum 22. August 2022 gesetzt. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist ordnet die Bauverwaltung das Aufschneiden und Wegräumen auf Kosten der Grundeigentümer an.
Die Grünabfälle können während den ordentlichen Öffnungszeiten im Hunzikerhof entsorgt werden.
Wir bitten Sie, unserer Aufforderung Folge zu leisten, und danken Ihnen im voraus bestens für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.
Für Schäden an Personen und Fahrzeugen sowie Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Anordnung entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.
Balsthal, Juni 2022 Bauverwaltung Balsthal