Absolutes Feuerverbot Kanton Solothurn / Anzeiger Thal Gäu Olten
Die Waldbrandgefahr ist auf die Stufe vier (gross) angestiegen. Nun zieht der Kanton Konsequenzen

Zu trocken für Feuer und Feuerwerk

Der Kanton hat ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verhängt. Dieses gilt auch für den 1. August.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn hat deshalb in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern verfügt. Im Siedlungsraum bleibt das Feuern/Grillieren erlaubt. Allerdings bittet der Kanton um verantwortungsbewusstes Handeln.

So sollen ausschliesslich fest eigenrichtete Feuerstellen und Cheminées benutzt und diese nie unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Darüberhinaus gilt ab sofort auf dem ganzen Kantonsgebiet ein Feuerwerksverbot, also auch am 1. August vom kommenden Montag. Für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F4 könne die Polizei eine Ausnahmebewilligung erteilen, heisst es in einer Mitteilung.

Text: MGT & Bild: ZVG