Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Oensingen Oltnerstrasse H5 Kronengasse bis Dorfeingang Ost

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassensanierungsarbeiten sind auf der Oltnerstrasse H5 im Bereich Kronengasse bis Dorfeingang Ost folgende Verkehrsbeschränkungen erforderlich:

– Im Baustellenbereich muss der Verkehr mehrheitlich einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt werden.

– Der Fussweg wird innerhalb der Baustelle umgeleitet.

– Kurzzeitige Schliessung der Strasseneinmündungen / Privatzufahrten im Baustellenbereich.

– Die Einmündung Gummertliweg wird je nach Bauphase im Einbahnregime geführt. Ausfahrt via Bifangweg / Kronengasse.

Dauer: ab Dienstag, 16. August 2022 bis Anfang November 2022

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 12. August 2022 mem/zea

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger