Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 20. Oktober 2022 werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Schutzzonenplan Hammerrainquelle Herbetswil
– Schutzzonenreglement Hammerrainquelle Herbetswil
Orientierend können zudem eingesehen werden:
– Schutzzonenüberprüfung nach Quellsanierung Hammerrainquelle
– Konfliktplan Hammerrainquelle Herbetswil
Die öffentliche Planauflage zu dem oben erwähnten Projekt findet wie folgt statt:
Donnerstag, 3. November 2022 bis Samstag, 3. Dezember 2022 auf der Gemeindekanzlei
Einsprachen zum Projekt sind schriftlich und begründet bis zum 3. Dezember 2022 (Datum des Poststempels) an den Gemeinderat Herbetswil zu richten.
Herbetswil, 24. Oktober 2022
Gemeinde Herbetswil
Der Gemeinderat