Welschenrohr_Gaensbrunnen_neu-11

Öffentliche Mitwirkung

Teilzonenplan «Zentrum»

Gestützt auf § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie auf Beschluss des Gemeinderates vom 24. Oktober 2022 wird die Bevölkerung von Welschenrohr-Gänsbrunnen zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen.

Die Unterlagen zum Teilzonenplan «Zentrum» können vom 10. November bis 9. Dezember 2022 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.welschenrohr.ch aufgeschaltet.

Stellungnahmen und Anregungen sind bis am 9. Dezember 2022 schriftlich an den Gemeinderat Welschenrohr-Gänsbrunnen, Hauptstrasse 550, 4716 Welschenrohr, zu richten.

GEMEINDE WELSCHENROHR-GÄNSBRUNNEN
Der Gemeinderat