Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Neuendorf hat am 27.9.2022 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Bestehende Signalisation:
Kein Vortritt (3.02) mit zugehöriger Bodenmarkierung mit unbeheiztem Verkehrsspiegel
– Hardgartenweg, Einmündung in die Fulenbacherstrasse
Änderung der Signalisation:
STOP (3.01) mit zugehöriger Bodenmarkierung mit beheiztem Verkehrsspiegel
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (PC-Nr. 45-1-4) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.