Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Mümliswil-Ramiswil Scheltenstrasse Guldentalbachbrücken und Bachmauern

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Bauarbeiten an der Scheltenstrasse im Bereich Hintere Säge bis Sagiwald in Mümliswil- Ramiswil sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 50 km/h herabgesetzt
– der Verkehr wird im Baubereich einspurig geführt und mit Lichtsignalanlagen geregelt

Dauer: Mittwoch, 1. März 2023 bis Ende Oktober 2023

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 17. Februar 2023 ngu/som

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger