Kappel

Aufforderung zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken

Wir machen die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen darauf aufmerksam, dass sie die Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenze öffentlicher Strassen hinausragen, auf die Höhe von 4,20 m aufzuschneiden haben. Über Trottoirs und Fusswegen ist eine Höhe von 2,50 m einzuhalten. Es ist speziell darauf zu achten, dass Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassenschilder nicht verdeckt werden.
Hecken und Sträucher dürfen entlang von Gemeindestrassen und Trottoirs die Höhe von 2,00 m, entlang von Kantonsstrassen eine solche von 1,50 m nicht übersteigen.

Private Ein- und Ausfahrten sind übersichtlich zu gestalten. Im Weiteren sind in Kurven, bei Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Bäume, Sträucher, Einfriedungen oder andere Gegenstände erlaubt. Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Vorschriften entstehen, sind die Grundeigentümer voll haftbar.

Zur Ausführung dieser Arbeiten wird eine Frist bis 28. April 2023 gesetzt.

Die Baukommission dankt im Namen der Fussgänger und Verkehrsteilnehmer allen Gartenbesitzern für ihre Mitarbeit und ihr Verständnis.

BAUKOMMISSION KAPPEL