Infolge Demission scheidet Uwe Zazzi, IG Boningen, per 31. März 2023 aus dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde Boningen aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
Gemäss gemeinsamem Wahlvorschlag der CVP und der IG Boningen, eingegangen am 20. März 2023, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2021 – 2025, per 1. April 2023 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Boningen als gewählt erklärt:
Samuel Jäggi, 1985, CVP
Der bereits amtende Gemeinderat Marco Wyss, bisher CVP, wird gleichzeitig ab 1. April 2023 einen Parteiwechsel vollziehen und sich der IG Boningen anschliessen. Die Sitzverteilung im Gemeinderat bleibt somit unverändert.
Boningen, 24. März 2023
Gemeindeverwaltung Boningen
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR). 1025