Die Grabfelder auf dem Friedhof Balsthal Ost, nach dem Haupteingang 3. Ebene rechts, mit den Erstverstorbenen 1995 – 2001, werden wegen Ablauf der Ruhefrist durch die Einwohnergemeinde Balsthal ab 1. September 2023 aufgehoben.
Wir bitten die Angehörigen, die Grabpflege entsprechend zu planen und bei Bedarf zwischen dem 1. August 2023 und dem 31. August 2023 persönliche Gegenstände des Grabes abzuholen. Bitte räumen Sie vor dem 1. August 2023 nichts weg, damit die Grabfelder so lange wie möglich noch schicklich aussehen. Drittpersonen ist das Wegräumen untersagt.
Falls Sie einen Grabstein, eine Grabplatte oder eine eigene Grabeinfassung behalten möchten, bitten wir Sie, Manfred Bader, Leiter Werkhof, 062 386 76 60, werkhof@balsthal.ch, bis am 31. August 2023 zu kontaktieren, damit er diese Gegenstände reservieren und mit Ihnen die Übergabe planen kann. Nach diesem Datum sind keine Reservationen mehr möglich. Für die Übergabe können wir keine Haftung übernehmen und sie erfolgt somit auf Risiko der Angehörigen.
Ab 1. September 2023 besteht kein Recht mehr auf nicht abgeholte bzw. nicht reservierte Gegenstände und sie gelten als zurückgelassen. Über alles Zurückgelassene verfügt die Einwohnergemeinde Balsthal unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht. Die Aufhebung erfolgt kostenlos.
Die aktuelle Adresse der Angehörigen ist uns nicht mehr durchgängig bekannt. Deshalb benachrichtigen wir nicht persönlich. Diese Information erfolgt im Anzeiger Thal-Gäu-Olten, im Anschlagkasten der Einwohnergemeinde Balsthal an der Goldgasse 13, auf der Website der Einwohnergemeinde, im Gemeindenews App und auf dem Infoboard. Zusätzlich wird diese Information bei den betroffenen Grabfeldern angebracht.
Bei Unklarheiten melden Sie sich bitte bei der Einwohnergemeinde Balsthal, 062 386 76 00.
Balsthal, 3. April 2023
NAMENS DER VERWALTUNG
Freundliche Grüsse
[Gültig ohne Unterschrift]
Max Bühler
Leiter Verwaltung und Gemeindeschreiber