Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «2communicate AG»
Gestützt auf § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie auf den Beschluss des Gemeinderates vom 19. September 2023 wird die Bevölkerung von Neuendorf zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen.
Der Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «2communicate AG» sowie der dazugehörige Raumplanungsbericht können vom 2. Oktober bis 31. Oktober 2023 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Neuendorf sowie auf der Gemeindewebseite (https://www.neuendorf.ch/) eingesehen werden.
Stellungnahmen und Anregungen sind bis zum 31. Oktober 2023 schriftlich an den Gemeinderat Neuendorf zu richten:
Gemeindeverwaltung Neuendorf
Roggenfeldstrasse 2
4623 Neuendorf
Gemeinderat Neuendorf