Gemäss Nutzungsplanverfahren § 14 ff sowie § 44 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (Stand 1. März 2013) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:
Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Vergärungs- und Kompostieranlage Oensingen»
Auflagezeit:
25. Oktober bis 24. November 2023 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten
Auflageort:
Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, 2. Stock
Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf der Homepage der Einwohnergemeinde Oensingen, www.oensingen.ch, heruntergeladen werden.
Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch den Plan betroffen ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen, Einsprache erheben. Diese ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat