Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 2. November 2023 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Mit Genehmigungsinhalt (einspracheberechtigt)
1. Bauzonenpläne (Plan Nr. 21449/1–2)
2. Gesamtplan (Plan Nr. 21449/3)
3. Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung (Plan Nr. 21449/10–15)
4. Naturgefahrenpläne (Plan Nr. 21449/17–19)
5. Zonenreglement
6. Kantonale Erschliessungspläne (Plan Nr. 21449/16–19)
Mit orientierendem Inhalt (nicht einspracheberechtigt)
– Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
– Räumliches Leitbild 2016
– Dorfkernstudie Mümliswil 2021
– Bauentwicklung Ortsteil Mümliswil 2001 bis Mai 2021 (Plan Nr. 21449/22)
– Bauentwicklung Ortsteil Ramiswil 2001 bis Mai 2021 (Plan Nr. 21449/23)
– Baulandreserven vor Ortsplanungsrevision (Mai 2021) Ortsteil Mümliswil (Plan Nr. 21449/24)
– Baulandreserven vor Ortsplanungsrevision (Mai 2021) Ortsteil Ramiswil (Plan Nr. 21449/25)
– Waldfeststellungspläne (Plan Nr. 21449/100–106)
– Mobilitätsplan (Plan Nr. 21449/59)
– Naturinventar und -konzept (Bericht und Plan Nr. 22205/1)
– Naturgefahrenkarte Reckenkien; technischer Bericht (Erhaltungszone)
Aufhebung Gestaltungsplan
Folgender rechtsgültiger Gestaltungsplan wird aufgehoben:
– «Erweiterung Zimmerei-Sägerei J. Roth AG», Grundstück Nr. 1497, genehmigt mit RRB Nr. 319 vom 17. Februar 1992
Auflagedauer Freitag, 17. November 2023 bis und mit Montag, 18. Dezember 2023
Auflageort Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil Montag – Freitag: 10.00–12.00 Uhr / 13.30–16.30 Uhr
Website Die Unterlagen sind auf der Website der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil digital zugänglich.
Rechtsmittel
Grundsatz Während der Auflagefrist kann, wer durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich bis spätestens 18. Dezember 2023 (Datum des Poststempels) Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Einsprachen sind nur gegen die Planung mit Genehmigungsinhalt möglich.
Einsprache-Instanz: Einwohnergemeinderat Mümliswil-Ramiswil, Schmiedestrasse 11, 4717 Mümliswil
Einsprachen gegen die Auflageakten Ziff. 1 bis 5 sind an den Einwohnergemeinderat Mümliswil-Ramiswil zu richten.
Einsprache-Instanz: Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn
Einsprachen gegen die Auflageakten Ziff. 6 (kantonale Erschliessungspläne) sind an das Bau- und Justizdepartement zu richten.
Einsprache-Instanz: Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn
Einsprache gegen festgestellte Waldgrenzen sind an das Volkswirtschaftsdepartement zu richten. Waldgrenzen sind in den Erschliessungsplänen mit Baulinien und Strassenklassierung enthalten (Ziff. 3 Auflageakten).
Hinweis zur Stellung der aktuell gültigen Ortsplanung
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
4717 Mümliswil, 2. November 2023
Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil
Präsident
Kurt Bloch
Gemeindeschreiberin
Melinda Hüsler