Rickenbach

Verkehrspolizeiliche Massnahme

Der Gemeinderat der Gemeinde Rickenbach hat am 21. November 2023 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Neue Signalisation, Parkieren mit Parkscheibe (4.18) mit Zusatztafel «Max. 8 Std.»

– GB-Nr. 187, Parkplatz vis-à-vis Gemeindeverwaltung
– GB-Nrn. 168 und 572, Parkplatz Kapelle
– GB-Nr. 360, Parkplatz Schulhaus/Mehrzweckhalle
– GB-Nr. 182, Parkplatz Burgstelle

Die Pläne können während der Beschwerdefrist im Gemeindehaus Rickenbach während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kontovorschuss von CHF 500.00 zu hinterlegen.

Gemeinde Rickenbach