Fulenbach

Amtliche Mitteilung über die Räumung von Urnengrabfeldern

In Anwendung von Paragraph § 23 des gültigen Friedhof- und Bestattungsreglements sowie im Auftrag der Anlagen-, Landschafts- und Versorgungskommission ALV wird hiermit die

Räumung von einer Urnengrabreihe (1994 – 1998)

auf dem Friedhof Fulenbach öffentlich bekanntgemacht. Es wird gebeten, von einer Neuanpflanzung abzusehen.

Die Frist zur Entfernung von Grabmälern und Pflanzen (in Eigenverantwortung der Angehörigen) wird bis zum 28. November 2020 angesetzt.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Urnengrabreihe geräumt. Die Kommission verfügt selbständig über verbliebene Gegenstände.

Allfällige Fragen zur Räumung werden vom Ressortverantwortlichen gerne beantwortet. Sie erreichen ihn unter der Tel.-Nummer 079 276 82 61. Die Jahrzahlen- und Namensliste wird zudem bis am 28. November 2020 im Gemeinde-Anschlagkasten veröffentlicht. Soweit bekannt und recherchierbar, werden die Angehörigen persönlich angeschrieben.

NAMENS DER GEMEINDE FULENBACH SO
Die Anlagen-, Landschafts- und Versorgungskommission

Der Ressortverantwortliche «Bereich Friedhof», Reto Freiburghaus