Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird der Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften 2communicate AG während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Orientierend können zudem der dazugehörige Raumplanungsbericht, der Mitwirkungsbericht und das Störfallgutachten eingesehen werden (gegen diese Unterlagen kann keine Einsprache eingereicht werden).
Auflagedauer: Montag, 19. Februar bis Dienstag, 19. März 2024
Auflageort: Gemeindeverwaltung Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Während der Auflagedauer werden die Auflageakten zudem auf der Homepage der Einwohnergemeinde Neuendorf (www.neuendorf.ch) aufgeschaltet.
Rechtsmittel:
Gemäss § 16 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG) kann während der Auflagefrist jedermann, der durch die Auflageakten berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagezeit an den Gemeinderat Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf zu richten.