BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Instandsetzungsmassnahmen an Bachmauern und im Gerinne am Mümliswilerbach sowie für die Erstellung eines Fahrzeugrückhaltesystems sind im Bereich der Lobisei in Mümliswil-Ramiswil folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird während der ganzen Bauzeit einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 50 km/h herabgesetzt.
Dauer: Montag, 11. März 2024 bis Ende Oktober 2024
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis ll, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 22. Februar 2024 mis/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler