Muemliswil_Ramiswil_06-01

Mutation im Einwohnergemeinderat /Gewählterklärung

Infolge Demission scheidet Jeggli-Eggenschwiler Rolf, Die Mitte Mümliswil-Ramiswil, per 31. März 2024 aus dem Gemeinderat aus. Gemäss § 126 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) erklärt die Gemeindeverwaltung als gewählt, wer auf der betreffenden Liste unter den Nichtgewählten am meisten Stimmen erzielt hat.

Für den Rest der Amtsperiode 2021–2025 wird somit Lisser-Dobler Franz (1975, Chauffeur/Disponent, Ramiswil) der Liste 3 Die Mitte Mümliswil-Ramiswil per 1. April 2024 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil als gewählt erklärt.

Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil
Melinda Hüsler, Gemeindeschreiberin

Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der Gewählterklärung mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).