Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Hägendorf Bachstrasse Knoten Bachstrasse / Eigasse

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen zweispurig ohne LSA oder einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage oder mit Verkehrsdienst geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird innerhalb der Baustelle auf 30 km/h beschränkt.
– Die Zufahrten/Zugänge zu den privaten Liegenschaften können vorübergehend eingeschränkt oder bei Belagsarbeiten nach Vorankündigung für kurze Zeit gesperrt werden.
– Die Fussgänger/-innen werden innerhalb der Baustelle geführt oder lokal umgeleitet. Die jeweilige Fussgängerführung wird signalisiert.
– Der Veloverkehr wird innerhalb der Baustelle geführt.
– Die Bushaltestellen «Teufelsschlucht», der Linie 555, werden je nach Bedarf verschoben oder zeitweise aufgehoben.

Dauer: Montag, 25. März 2024 bis Freitag, 20. Dezember 2024

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 7. März 2024 mud/fls

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler