Sämtliche Hundehalter, welche bereits bei der Einwohnergemeinde Wolfwil registriert sind, erhalten pro Hund eine Rechnung für die Hundesteuer 2024. Auf der Rechnung sind die in den letzten Jahren gemeldeten Daten aufgedruckt. Wir bitten Sie, diese Daten zu kontrollieren. Änderungen oder fehlende Angaben sind der Gemeindeverwaltung möglichst rasch mitzuteilen. Für die Bezahlung der Rechnung gelten die üblichen Fristen.
Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung erhalten haben, müssen sich auf der Gemeindeverwaltung Wolfwil bis spätestens am 30. April 2024 melden.
Die Hundegebühr beträgt Fr. 60.– pro Tier.
Die Kontrollzeichengebühr des Kantons von Fr. 40.– fällt für das Jahr 2024 weg.
Für nicht gemeldete Hunde oder verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von Fr. 50.– verrechnet.
Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der Datenbank «AMICUS» registriert sein. Sie müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein oder die Tätowiernummer muss durch den Tierarzt bei «AMICUS» registriert werden. Die Daten im «AMICUS» dienen als Basis für den Hundeabgabeeinzug. Die Hundesteuer ist für jeden Hund, der am 1. April (Stichtag) älter als 3 Monate ist, zu entrichten.
Besten Dank für das Verständnis.
GEMEINDEVERWALTUNG WOLFWIL