Der Gemeinderat, gestützt auf § 119 Abs. 1 Bst. d des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (GpR; BGS 113.111), beschliesst:
1. Vom Ergebnis der Gemeinderatsersatzwahl vom 3. März 2024, publiziert im öffentlichen Anschlagkasten beim Schulhaus sowie auf der Gemeindewebsite, wird Kenntnis genommen.
2. Innerhalb der dreitägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine Beschwerde erhoben.
3. Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die Gemeinderatsersatzwahl wird validiert.
4. Das neu gewählte Gemeinderatsmitglied, Daniela Hirschi, Die Mitte, tritt das Amt sofort an.
Rickenbach, 12. März 2024
Gemeinderat Rickenbach
Fabian Aebi
Gemeindepräsident
David Schenk
Gemeindeschreiber