Oensingen

Verkehrspolizeiliche Massnahme

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen hat am 11. März 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Bestehende Signalisation:
Parkieren gestattet (4.17) mit der Zusatztafel «Bienkensaal»
– GB Nr. 389

Umwandlung in:
Parkieren gegen Gebühr (4.20) mit der Zusatztafel «Bienkensaal» und «Parkieren verboten ausgenommen markierte Felder» (2.50)
– GB Nr. 389

Der Plan kann während der Beschwerdefrist auf der Bauverwaltung Oensingen während den Schalterstunden eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074/ 006» ein Kostenvorschuss von CHF 500.– zu hinterlegen.

Der Gemeinderat