Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Oensingen Lehngasse Bereich Lehnfluh, Neue Bushaltestelle

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten an der Lehngasse sind im Bereich Lehnfluh / Einmündung Lehnfluhweg folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt. Der Verkehr wird im Bereich der Bauarbeiten einspurig über die Baustelle geführt. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst.
– Die Fussgänger werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.

Dauer: Montag, 15. April 2024 bis Freitag, 7. Juni 2024

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 11. April 2024 stj/fls

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler