BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten an der Egerkingerstrasse sind im Abschnitt Überführung SBB bis Überführung Nationalstrasse A1 folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Die Höchstgeschwindigkeit im Baubereich wird auf 30 km/h beschränkt.
– Die Zufahrt zum Altgraben wird auf Vorankündigung für kurze Zeit gesperrt. Während der Sperrung ist der Altgraben via Kreisel Pfannenstiel und Russmatten erreichbar. Die Bushaltestelle Altgraben kann in dieser Zeit nicht bedient werden.
– Die Fussgänger und Radfahrer werden innerhalb der Baustelle geführt oder umgeleitet.
– Die nötigen Wochenendsperrungen im August und September 2024 werden zur gegebenen Zeit in einer separaten Verkehrsbeschränkung publiziert.
Dauer: Montag, 10. Juni 2024 bis Mitte Oktober 2024
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 23. Mai 2024 stj/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler