BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbauarbeiten sind im Abschnitt Augstbachbrücke bis Egglenstutz folgende Verkehrsmassnahmen notwendig:
– Der Verkehr muss einspurig mittels Lichtsignalanlage geregelt werden.
– Die Einmündung Holzmühleweg und private Zufahrten müssen zeitweise gesperrt werden.
– Die Fusswegverbindung wird im Baustellenbereich geführt.
Dauer: ab Montag, 7. September 2020 bis Ende Oktober 2020
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 4. September 2020 mem/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger