Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Aedermannsdorf Hauptstrasse Thalstrasse bis Mühleweg

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Belagsarbeiten an der Hauptstrasse im erwähnten Abschnitt sind folgende Verkehrsbeschränkungen erforderlich:
– Im Baustellenbereich muss der Verkehr während den Vorbereitungsarbeiten einspurig mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt werden. Die Geschwindigkeit wird von 80 km/h auf 50 km/h reduziert.
– Während den Hauptarbeiten wird der Abschnitt für jeglichen Verkehr gesperrt.
– Eine Umleitung über Matzendorf wird signalisiert.
– Die Haltestellen Dorfplatz, der Postauto-Linie 129, können nicht bedient werden.
– Mit Ziel Aedermannsdorf Dorfplatz muss bei der Bushaltestelle Matzendorf Schulen ausgestiegen werden.
– Für die Verbindung Schulen Matzendorf – Dorfplatz Aedermannsdorf – Schulen Matzendorf wird ein Shuttleservice eingerichtet. Dieser verkehrt mit einem Spezialfahrplan gemäss Aushang bei den Haltestellen oder im Onlinefahrplan.

Gesamtdauer: Montag, 8. Juli 2024 bis Freitag, 26. Juli 2024
Vollsperrung: Dienstag, 16. Juli 2024, 7.00 Uhr bis Donnerstag, 18. Juli 2024, 5.00 Uhr


Bei schlechter Witterung werden die Hauptarbeiten auf die nächstmöglichen trockenen Tage verlegt.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 4. Juli 2024 str/gro

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler