Gestützt auf § 7 des Baureglements der Einwohnergemeinde Laupersdorf werden die Grundeigentümer der Einwohnergemeinde Laupersdorf hiermit aufgefordert, alle Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Strassen aufzuschneiden.
Seitlich hat das Aufschneiden auf die Grundstückgrenze zu erfolgen. Die Höhe des Aufschneidens beträgt bei Strassen 4,20 m, bei Gehwegen 2,50 m.
Zudem dürfen Äste Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Hydranten nicht verdecken.
Im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten sind keine sichtbehindernden Bäume, Sträucher, Einfriedungen oder andere Gegenstände erlaubt.
Zum Ausführen dieser Arbeiten wird eine Frist bis zum 27. September 2024 gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist ordnet die Werkkommission das Aufschneiden auf Kosten der Eigentümer an.
Für Schäden an Personen und Fahrzeugen sowie Unfällen, die aus Nichtbeachtung obiger Anordnung entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.
Wir bitten Sie, im Interesse der Verkehrssicherheit und der Strassenbenützer dieser Aufforderung nachzukommen. Besten Dank.
Laupersdorf, 15. August 2024
Werkkommission Laupersdorf