
Gestützt auf § 10 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Oensingen werden die Grundeigentümer hiermit aufgefordert, alle Bäume und Sträucher, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, zurückzuschneiden. Der Bereich längs der Strasse ist auf einer Höhe von 4,20 m, längs des Trottoirs und der Fusswege auf einer Höhe von 2,50 m freizuhalten.
Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken. Ferner ist der Zugang zu den Hydranten und deren Inbetriebnahme jederzeit zu gewährleisten.
Die Sichtverhältnisse müssen bei allen Strassen, Kreuzungen und bei allen privaten Ausfahrten den SN Normen (insb. SN 640 273) entsprechen. Sind die vorgeschriebenen Sichtfelder nicht gewährleistet, müssen allfällige Hindernisse auf Kosten des Grundeigentümers entfernt werden.
Wir bitten Sie, die erforderlichen Rückschnittarbeiten umgehend, spätestens bis am 11. Oktober 2024, auszuführen. Nach Ablauf dieser Frist ordnet die Bauverwaltung das Zurückschneiden und Wegräumen auf Kosten der Grundeigentümer an.
Wir bitten Sie, dieser Aufforderung im Interesse der Verkehrssicherheit und der Strassenbenützer nachzukommen, und danken Ihnen im Voraus bestens für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.
Für Schäden an Personen und Fahrzeugen sowie Unfälle, die aus Nichtbeachtung der erwähnten Punkte entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.
Bauverwaltung Oensingen