Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbuchsiten hat am 12. August 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Neue Signalisation:
Lastwagen verboten (2.07) mit Zusatztafel «Anwohner und Anlieferung gestattet» mit Anfangs- (Signal 5.05) und Wiederholungstafeln (Signal 5.04).
– Ab Verzweigung Bahnhofstrasse/ Unterer Bifang bis Verzweigung Unterer Bifang/Steinackerstrasse (GB-Nr. 90099, 90057 und 90054)
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.