Der Regierungsrat hat vergangene Woche einen Massnahmenplan zur Stabilisierung des Finanzhaushaltes bis 2028 vorgestellt. Dieser sieht 113 Massnahmen im Umfang von mindestens 60 Millionen Franken vor. Der Regierungsrat will mit der Realisierung dieser Massnahmen die Erfolgsrechnung des Kantons Solothurn nachhaltig entlasten und die nötige finanzpolitische Handlungsfähigkeit aufrechterhalten.
Die finanzielle Situation des Kantons Solothurn ist und bleibt angespannt. Die strukturelle Verschlechterung der Finanzlage des Kantons Solothurn findet in den Planjahren 2025 bis 2028 ihre Fortsetzung. Dies zeigt sich auch in der Pro-Kopf-Verschuldung, wie die Staatskanzlei mitgeteilt hat: Im aktuellen Legislaturplan hat sich der Regierungsrat die Reduktion der Pro-Kopf-Verschuldung auf unter 4000 Franken zum Ziel gesetzt, mittelfristig bis ins Jahr 2030. Dieses Ziel, das war allenthalben bekannt, wird aufgrund des prognostizierten strukturellen Defizits nicht erreichbar sein.
Das Massnahmenpaket
Am 11. Dezember des letzten Jahres habe der Regierungsrat deshalb vorausschauend die Erarbeitung eines Massnahmenpaketes beschlossen, heisst es in der Mitteilung an die Medien weiter. Dies mit dem Ziel, die nötige finanzpolitische Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Die fünf Departemente sowie die Solothurner Staatskanzlei wurden in der Folge beauftragt, entsprechende Massnahmenvorschläge für die Planjahre 2025 bis 2028 zu erarbeiten. Dies mit der Zielsetzung, die Erfolgsrechnung um mindestens 60 Millionen Franken nachhaltig zu entlasten.
Am Dienstag vor einer Woche hat der Regierungsrat das Paket vorgestellt und die 113 Massnahmen publik gemacht, mit welchen er sein Sparziel erreichen möchte. Die einzelnen Massnahmen sind detailliert auf so.ch einsehbar. Das Massnahmenpaket ist in vier Kategorien unterteilt: Gemeinden, Gebühren, Personal und Diverse. Die Kompetenzen zur Umsetzung der Massnahmen obliegen dem Kantonsrat und dem Regierungsrat.
Der Runde Tisch hat schon getagt
Die vorgeschlagenen Massnahmen sind bereits vorgestern Dienstag, nach Redaktionsschluss, am sogenannten Runden Tisch diskutiert worden, und zwar mit den betroffenen Kreisen wie Kantonsratsfraktionen, Gemeinden, Verbänden und Institutionen. Es ist das erklärte Ziel des Regierungsrates, dieses Paket zu einem ausgewogenen, konsensfähigen Reformprogramm zur Entlastung des Staatshaushalts zu schnüren. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Dezember 2024 über die Massnahmen in seiner Kompetenz beraten und entscheiden.
Die Massnahmen im Detail: so.ch/massnahmenplan2024