Muemliswil_Ramiswil_06-01

Öffentliche Auflage Gestaltungsplan «Im Winkel» (GB Nr. 895 und 841)

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 26. September 2024 werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Mit Genehmigungsinhalt (Einsprache berechtigt)
1. Gestaltungsplan «Im Winkel», Stand 10. September 2024 (GB Nr. 895 und 841)
2. Sonderbauvorschriften «Im Winkel» vom 10. September 2024 (GB Nr. 895 und 841)

Mit orientierendem Inhalt (nicht Einsprache berechtigt)
1. Raumplanungsbericht «Im Winkel» vom 10. September 2024 (GB Nr. 895 und 841)

Auflagedauer: Freitag, 4. Oktober 2024 bis und mit Montag, 4. November 2024

Auflageort: Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil, Dienstag–Freitag: 10.00–12.00 Uhr / 13.30–16.30 Uhr

Website: Die Unterlagen sind auf der Website der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil digital zugänglich.

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann, wer durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich bis spätestens 4. November 2024 (Datum des Poststempels) Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Einsprachen sind nur gegen die Planung mit Genehmigungsinhalt möglich. Einsprachen gegen die Auflageakten mit Genehmigungsinhalt sind an den Einwohnergemeinderat Mümliswil-Ramiswil zu richten.

4717 Mümliswil, 26. September 2024

Einwohnergemeinderat Mümliswil-Ramiswil
Präsident i.V. Rolf Jeggli
Gemeindeschreiberin Melinda Hüsler