Die Armutssituation im Kanton Solothurn soll untersucht werden: Der Regierungsrat hat jüngst ein Monitoring genehmigt, welches eine wirksame Bekämpfung von Armut ermöglichen soll. Im Fokus stehen Familien, Working Poor und die Mietkosten.
In der Schweiz sind rund 700000 Menschen von Einkommensarmut betroffen. Aussagekräftige Zahlen für den Kanton Solothurn existieren nicht, da die Daten des Bundesamtes für Statistik nicht auf Kantonsebene übertragbar sind. Der Regierungsrat will diese Datenlücke schliessen und so die Armutssituation im Kanton besser erfassen. Die Berner Fachhochschule (BFH) wird vom Amt für Gesellschaft und Soziales beauftragt, ein Armutsmonitoring zu erstellen. Mit diesem Beschluss setzt die Exekutive auch einen Auftrag des Kantonsparlamentes um.
Drei Aspekte vertieft untersuchen
Bei diesem ersten Armutsmonitoring für den Kanton Solothurn handelt es sich um ein Pilotprojekt. Drei Aspekte sollen vertieft untersucht werden: Die Lebensumstände von Familien, die Situation der sogenannten Working Poor – also jener Personen, die trotz Erwerbstätigkeit nicht ausreichend verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern – und die Wohnund Mietkostenproblematik. Zusätzlich wird die Wirksamkeit der diversen Sozialleistungen überprüft. Das Monitoring soll nicht nur detaillierte Einblicke in die Themenbereiche, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen für die zuständigen Behörden geben. Unter anderem wird geprüft, ob Anpassungen bei den Sozialleistungen erforderlich sind.
Monitoring auf kantonaler Ebene
Für eine aktive, evidenzbasierte und wirksame Armutsbekämpfung ist ein Armutsmonitoring unabdingbar. Die BFH hat in Zusammenarbeit mit der Caritas Schweiz ein Modell für ein Monitoring auf Kantonsebene entwickelt, auf welches der Kanton Solothurn zurückgreift. Es beruht auf kantonalen Steuerdaten und weiteren Administrativ- und Befragungsdaten wie Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen, die nicht eigens erhoben werden müssen. Die Ergebnisse des Armutsmonitorings sollen Ende 2025 in einem Bericht der BFH vorliegen. Danach wird der Regierungsrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Wenn sich das Monitoring bewährt, wird eine regelmässige Durchführung geprüft, womit auch langfristige Entwicklungen und Trends beobachtet werden könnten.