Der Stadtrat von Olten hat mit Beschluss Nr. 295 vom 4. November 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Umwandlung von zwei gebührenpflichtigen Parkfeldern (Signal 4.20) in zwei Lade-Parkfelder für Elektrofahrzeuge mittels Signalisation «Parkverbot» (Signal 2.50) mit Zusatz «ausgenommen Elektrofahrzeuge während Ladevorgang» sowie Hinweissignal 4.20 (Parkieren gegen Gebühr) und dem Zusatz «max. 11 Std.»
– Schützenmatt, Seite Dünnern, neben bestehender Ladestation für Elektrofahrzeuge
Gegen die Verkehrsmassnahme kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 200674/006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.
Olten, 14. November 2024
Direktion Präsidium
Abteilung Ordnung und Sicherheit