BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Sondierarbeiten an der Passwangstrasse in Beinwil und Mümliswil-Ramiswil sind in den erwähnten Strassenabschnitten folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h signalisiert.
Dauer: Montag, 25. November 2024, bis Freitag, 20. Dezember 2024
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis III, Dornach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 14. November 2024 ngu/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler