Oberbuchsiten

VERKEHRSPOLIZEILICHE MASSNAHME

Der Gemeinderat Oberbuchsiten hat am 2. Dezember 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

NEUE SIGNALISATION
Zonensignalisation: Beginn und Ende der Zone (2.59.1/2.59.2) / «Tempo 30» (2.30)
– Feldstrasse

AUFHEBUNG DER SIGNALISATION
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (4.08.1)
– Verzweigung Dürrackerstrasse/ Feldstrasse Richtung Norden

Einfahrt verboten (2.02) mit Zusatztafel «ausgenommen Fahrrad» (5.31) [Symbol]
– Verzweigung Hauptstrasse/ Feldstrasse Richtung Süden

Die Unterlagen, insbesondere der Plan, können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten während der Schalterstunden eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.