Oensingen

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf § 111 ff. des Kant. Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff. der Kant.Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und gebühren vom 3. Juli 1978 (Stand 1. März 2013) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:

Erweiterung Löschwasserversorgung
Nordringstrasse West
Beitragsplan Nr. 3805/3
Beitragsberechnung mit Kostenverteiler


Auflagezeit:
5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten

Auflageort:
Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, 2. Stock

Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch den Plan betroffen ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen, Einsprache erheben. Diese ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.