Neuendorf

Kommunale Wahlen 2025 – Urnenwahlen

– Einwohnergemeinde Neuendorf
– Bürgergemeinde Neuendorf
– Römisch-katholische Kirchgemeinde Neuendorf


1. Wahltage
Die Räte
– der Einwohnergemeinde Neuendorf
– der Bürgergemeinde Neuendorf
– der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Neuendorf
haben – gestützt auf die Regierungsratsbeschlüsse Nr. 2024/366 vom 5. März 2024 sowie Nr. 2024/1261 und Nr. 2024/1263 vom 13. August 2024 sowie §§ 30 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte – die Daten für die kommunalen Wahlen wie folgt festgelegt:

– Wahlen Gemeinderat/Bürgerrat/Kirchgemeinderat 18. Mai 2025
– Wahlen Präsidien Einwohner-/Bürger-/Röm.-kath. Kirchgemeinde 29. Juni 2025
– Wahlen RPK Bürger- sowie Röm.-kath. Kirchgemeinde 29. Juni 2025
– Beamtenwahlen (Inventurbeamter, Friedensrichter) 9. September 2025 (durch Gemeinderat) (gemäss Gemeindeordnung, § 37, Abs. 3, Bst. j) – Wahlen Kommissionen und Delegierte Einwohnergemeinde 9. September 2025 (durch Gemeinderat) (gemäss Gemeindeordnung, § 37, Abs. 3, Bst. j, und Anhang I)

2. FristenEinwohnergemeinderat
Bürgergemeinderat
Röm.-kath. Kirchgemeinderat
RPK Bürger- sowie
Röm.-kath. Kirchgemeinde
(sofern keine stillen
Wahlen)
Präsidium Einwohnergemeinde
(Wahl zwingend)
Präsidien Bürgersowie
Röm.-kath.
Kirchgemeinde
(sofern keine stillen Wahlen)
Anmeldefrist Listen /
Kandidatennamen
Montag24.03.2025 / 17 Uhr12.05.2025 / 17 Uhr19.05.2025 / 17 Uhr
Beginn AuflagefristMittwoch26.03.202514.05.2025
Ende AuflagefristFreitag28.03.202516.05.2025
Ende Bereinigungsfrist,
Meldung Listenverbindungen
Montag31.03.2025 / 17 Uhr19.05.2025 / 17 Uhr
Publikation Listen /
Kandidaten
Montag31.03.202519.05.2025, 17 Uhr19.05.2025, 17 Uhr
Einreichung Wahlpropagandamaterial
bei der
Gemeindeverwaltung
Montag14.04.2025 / 12 Uhr26.05.2025, 12 Uhr26.05.2025, 12 Uhr
Versand Wahlmaterial
an Stimmberechtigte
(bis spätestens)
Samstag26.04.202507.06.202507.06.2025
Frist briefliche StimmabgabeSamstag17.05.202528.06.202528.06.2025
WahltagSonntag18.05.202529.06.202529.06.2025

3. Bezugsstelle offizielle Formulare, Eingabestelle und Auflageort
Gemeindeverwaltung Neuendorf

4. Wahlen durch Gemeinderat
In der Einwohnergemeinde Neuendorf finden die Beamtenwahlen in der Kompetenz des Gemeinderates anlässlich dessen Sitzung vom 9. September 2025 statt. An diesem Datum wählt der Gemeinderat den Inventurbeamten sowie den Friedensrichter.
Die Kommissions- sowie Delegiertenwahlen sind ebenfalls in der Kompetenz des Gemeinderates. Diese finden ebenso am 9. September 2025 statt. Es werden folgende Kommissionen gewählt bzw. bestätigt: Baukommission, Feuerwehrkommission, Finanzkommission, Industrie- und Gewerbekommission, Kultur- und Sportkommission, Planungskommission, Abstimmungs- und Wahlbüro.

5. Publikationen
Die Publikationen erfolgen jeweils im Anschlagkasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung Neuendorf sowie auf den jeweiligen Homepages der Einwohner-, der Bürger- sowie, der Kirchgemeinde.

4623 Neuendorf, 12. Dezember 2024

Einwohnergemeinde Neuendorf
Bürgergemeinde Neuendorf
Römisch-katholische Kirchgemeinde Neuendorf


In der Einwohnergemeinde Neuendorf liegen die Kommissionswahlen, die Wahl der Delegierten und der Gemeindefunktionär/innen in der Kompetenz des Gemeinderates.
Sind Sie interessiert, sich für das Gemeindewohl zu engagieren? Sie müssen nicht zwingend einer Partei angehören. Auch stimmberechtigte, parteilose Einwohnerinnen und Einwohner sind gerne eingeladen, sich ins Gemeindegeschehen einzubringen. Dann melden und erkundigen Sie sich doch entweder bei einem bereits im Amt befindlichen Gemeinderats- bzw. Kommissionsmitglied oder einem Parteipräsidenten.