Die Gemeinderäte der Gemeinde Rickenbach SO und der röm.-kath. Kirchgemeinde Hägendorf-Rickenbach SO haben, gestützt auf § 30 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 i.V.m. § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (GpR; BGS 113.111), die Termine der kommunalen Erneuerungswahlen wie folgt festgelegt:
Gemeinderatswahlen Sonntag, 18. Mai 2025
Anmeldefrist Listen/Kandidatennamen Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr
Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Mittwoch, 2. April 2025 bis Freitag, 4. April 2025
Ende Bereinigungsfrist, Meldung Listenverbindungen Montag, 7. April 2025, 17.00 Uhr
Einreichung Wahlpropagandamaterial bei der Gemeindeverwaltung Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr
Wahlmaterial an Stimmberechtigte (bis spätestens) Samstag, 26. April 2025
Frist briefliche Stimmabgabe ab Erhalt Wahlmaterial bis Samstag, 17. Mai 2025
Gemeindepräsidiumswahlen Sonntag, 29. Juni 2025
Anmeldefrist Listen/Kandidatennamen Montag, 12. Mai 2025, 17.00 Uhr
Einreichen Wahlpropagandamaterial bei der Gemeindeverwaltung Montag, 26. Mai 2025, 12.00 Uhr
Wahlmaterial an Stimmberechtigte (bis spätestens) Samstag, 7. Juni 2025
Frist briefliche Stimmabgabe ab Erhalt Wahlmaterial bis Samstag, 28. Juni 2025
Allfälliger 2. Wahlgang Gemeindepräsidium Sonntag, 28. September 2025
Kommissions- und übrige Behördenmitgliederwahlen der Gemeinde Rickenbach SO
Für die in der Kompetenz des Gemeinderats liegenden Wahlen der Kommissions- und Behördenmitglieder, es sind dies die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlbüros, der Kultur- und Freizeitkommission, der Liegenschaftenkommission1, der Planungs-, Bau- und Werkkommission2 und der Umweltkommission sowie die Inventurbeamtin oder der Inventurbeamte, die Friedensrichterin oder der Friedensrichter und die Gemeindevizepräsidentin oder der Gemeindevizepräsident, gelten folgende Termine:
Anmeldefrist Listen/Kandidatennamen Montag, 7. Juli 2025, 17.00 Uhr
Wahl durch den Gemeinderat Dienstag, 19. August 2025
Formularbezüge und Eingabestelle
Gemeinde Rickenbach SO, Bergstrasse 15, 4613 Rickenbach SO
1 Die Kommission wird voraussichtlich per Legislaturbeginn in die Planungs-, Bau- und Werkkommission integriert. Massgebend ist die per Wahltag gültige Gemeindeordnung.
2 Die Mitgliederzahl wird voraussichtlich durch die Übernahme der Liegenschaftenkommission um zwei Personen erhöht. Massgebend ist die per Wahltag gültige Gemeindeordnung.